III. Preise und Leistungen sowie Änderungen der Teilnehmer- bzw. Übernachtungszahl und der Veranstaltungszeit
1. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel Das kleine Ritz berechtigt, angemessene Preisänderungen vorzunehmen.
2. Das Hotel Das kleine Ritz kann vom Auftraggeber und/oder vom Dritten jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
3. Bei Abweichungen der Teilnehmer- und Übernachtungszahl um mehr als 20 % ist das Hotel Das kleine Ritz berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzulegen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.
4. Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so ist das Hotel Das kleine Ritz verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
5. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 22 Uhr, hinausgehen, kann das Hotel Das kleine Ritz zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Hotel Das kleine Ritz unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotel Das kleine Ritz zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotel Das kleine Ritz. Verletzt der Auftraggeber diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne solche Einwilligung, hat das Hotel Das kleine Ritz das Recht diese Veranstaltung abzusagen.
7. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel Das kleine Ritz ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
8. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Das kleine Ritz berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel Das kleine Ritz bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.